Videotelematik auf der letzten Meile

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz führt einen risikobasierten Rahmen für KI-gestützte Kameras ein, wobei die Verpflichtungen je nach Systemfunktionalität unterschiedlich sind 8 . Bei sogenannten Hochrisikoanwendungen (z. B. KI-Systemen, die biometrische Daten verarbeiten oder dazu bestimmt sind, Entscheidungen zu treffen, die sich auf Arbeitsverhältnisse auswirken) müssen Fuhrparks Folgendes sicherstellen: • Menschliche Kontrolle: KI-Erkenntnisse dürfen nur als unterstützende Ressource dienen und nicht als Grundlage für rein automatisierte Entscheidungen oder als Ersatz für menschliches Urteilsvermögen und Aufsicht. • Transparenz: Es muss klar und verständlich kommuniziert werden, was genau überwacht wird und aus welchem Grund. • Data Governance (Datenverwaltung): Es müssen korrekte, repräsentative und relevante Daten verwendet werden. • Genaue Dokumentation: Das Führen detaillierter Aufzeichnungen ist unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften jederzeit nachweisen zu können. Selbst bei Systemen mit geringerem Risiko legt das KI-Gesetz großen Wert auf Verantwortlichkeit und Zuverlässigkeit. Fuhrparks sind dazu verpflichtet, die Leistung der KI kontinuierlich zu überwachen und mögliche Verzerrungen oder Fehler in der praktischen Anwendung proaktiv zu beheben. Geotab verpflichtet sich, alle geltenden KI-Gesetze in den Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, vollumfänglich einzuhalten. Wir beobachten das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz, die dazugehörigen delegierten Rechtsakte sowie künftige Leitlinien der Kommission genau. Zudem bauen wir unser internes KI-Governance-Programm kontinuierlich aus, um sicherzustellen, dass wir alle Anforderungen des KI-Gesetzes bei dessen Inkrafttreten zuverlässig erfüllen. Nationale Gesetze zu Datenschutz und Datentransparenz am Arbeitsplatz

Die EU-Mitgliedstaaten haben nationale Gesetze erlassen, um die DSGVO zu ergänzen – insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts. Diese Regelungen tasten die Kernprinzipien der DSGVO zwar nicht an, können jedoch zusätzliche Anforderungen an die Überwachung am Arbeitsplatz stellen. Dazu zählen unter anderem Mitbestimmungspflichten und konkrete Einschränkungen von Datenerfassungsmaßnahmen. Das bedeutet: Auch wenn der rechtliche Rahmen auf EU-Ebene harmonisiert ist, können die Anforderungen in der Praxis stark variieren. Das gilt ganz besonders für Länder mit stark ausgeprägten Arbeitnehmervertretungen. Dies führt letztlich dazu, dass der Einsatz bestimmter KI-Funktionen von Fahrzeugkameras – wie etwa die Fahrerüberwachung, die Fahrerauthentifizierung und die kontinuierliche Aufzeichnung – von Land zu Land unterschiedlich streng bewertet und gehandhabt wird. In Deutschland ist beispielsweise gemäß § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) 9 die Zustimmung des Betriebsrats für die Videodatenerfassung am Arbeitsplatz zwingend erforderlich. Um die enormen Sicherheitsvorteile KI-gestützter Fahrzeugkameras mit den bestehenden rechtlichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen, müssen Unternehmen bei der Implementierung zwingend einen strukturierten und rechtssicheren Ansatz verfolgen.

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