Videotelematik auf der letzten Meile

In all meinen Gesprächen mit Last-Mile-Betreibern zeigt sich, dass das Compliance-Paradoxon absolut real ist: Sie wissen genau, dass Videotelematik ihre Fahrer und Fahrzeuge schützen kann, haben aber große Sorge, rechtliche Fehler zu begehen. Wenn Flotten hier jedoch schrittweise vorgehen – etwa zuerst nur nach außen gerichtete Kameras nutzen und ein fortschrittliches KI-Coaching erst dann zuschalten, wenn der Betriebsrat grünes Licht gibt –, weicht die

anfängliche Skepsis schnell einer echten Überzeugung.“ - Roland Kremer, Senior Business Development Manager Video, Geotab

Sicherheit als oberstes Gebot: Einsatz KI-gestützter Fahrzeugkameras In der gesamten EU und im Vereinigten Königreich wird die Verkehrssicherheitspolitik von dem langfristigen Ziel bestimmt, Verkehrstote und Schwerverletzte vollständig zu vermeiden. Diese Ambition, die allgemein als „Vision Zero“ bekannt ist, wurde sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene als richtungsweisendes Konzept für die Verkehrspolitik etabliert. Auf EU-Ebene hat sich die Europäische Kommission das Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf nahezu null zu senken. Unterstützt wird dies durch Zwischenziele, die eine Reduzierung der Todesfälle und schweren Verletzungen um 50 % bis 2030 vorsehen. 3 Diese politischen Verpflichtungen haben die Einführung fortschrittlicher Fahrzeugsicherheitstechnologien, einschließlich kamerabasierter Systeme, maßgeblich beschleunigt. KI-gestützte Fahrzeugkameras haben in diesem Zusammenhang stark an Bedeutung gewonnen, da sie beim menschlichen Versagen ansetzen – einer der größten und hartnäckigsten Gefahrenquellen im Straßenverkehr. Untersuchungen der Europäischen Kommission belegen, dass menschliches Versagen bei 95 % aller Verkehrsunfälle eine Mitursache ist 4 . Gleichzeitig betonen Organisationen wie der British Safety Council die wichtige Rolle von Videotelematik und maschinellem Sehen (Machine Vision) bei der Erkennung und Vermeidung unsicherer Fahrweisen 5 . Indem diese Systeme Echtzeit- Feedback für den Fahrer sowie gezielte Schulungen nach einem Vorfall ermöglichen, unterstützen sie den Wandel von einem rein reaktiven Unfallmanagement hin zu einer proaktiven Risikominderung. Auf regulatorischer Ebene wird diese Entwicklung durch den neuen EU-Standard für Straßenverkehrssicherheit, die General Safety Regulation 2 (GSR2), untermauert. Diese Verordnung schreibt vor, dass Neuwagen ab Juli 2024 mit einer Reihe fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme (FAS) ausgestattet sein müssen. Die Anforderungen wurden zudem so erweitert, dass ab Juli 2026 alle Neufahrzeuge über Kamerasysteme mit fortschrittlichen Warnsystemen bei Fahrerablenkung (Advanced Driver Distraction Warning, ADDW) verfügen müssen. Diese Richtlinie spiegelt den klaren Trend wider, den Zustand und das Verhalten am Steuer gezielt zu erfassen, um die allgemeine Sicherheit zu erhöhen.

Last-Mile-Videotelematik | 2

Powered by